Benutzerordnung - Öffentliche Bücherei Neustift

 

Jeder Leser nimmt mit der Unterzeichnung der Lesererklärung auch die Büchereiordnung zur Kenntnis.

 

1.     Träger der Öffentlichen Bücherei Neustift ist die Gemeinde Neustift, der Tourismusverband Neustift und die Pfarre Neustift.

 

2.     Die Adresse der Bücherei lautet: Dorf 3, 6167 Neustift

 

3.     Die Bücherei ist als öffentliche, gemeinnützige Einrichtung für jedermann zugänglich.

 

4.     Der Leser/die Leserin verpflichtet sich per Unterschrift zur Einhaltung der Benutzerordnung und zur Bezahlung der anfallenden Gebühren.

 

5.     Werden Medien nicht bis zum Ende der Entlehnfrist zurückgebracht, fallen Überziehungsgebühren an.

 

6.     Die aktuellen Entlehngebühren und Verleihfristen liegen in der Bücherei auf und sind auf unserer Homepage ersichtlich.

 

7.     Die persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und   E-Mailadresse dürfen zu Verwaltungszwecken im Büchereiprogramm gespeichert werden.

 

8.     Entlehnte Medien sind fristgerecht und in einwandfreiem Zustand zurückzubringen.

 

9.     Die Entlehnzeiten betragen für Bücher und Hörbücher drei Wochen, für DVDs und Zeitschriften eine Woche. Eine Verlängerung um drei bzw. eine Woche ist persönlich oder selbstständig über unsere Homepage (www.buecherei-neustift.at) möglich.

 

10.  Die Versäumnisgebühren bei Überziehung der Fristen sind bei Rückgabe entlehnter Medien zu bezahlen.

 

11.  Die Jahreskarte ist ein Jahr ab Ausstellung gültig und erlischt automatisch, wenn sie nicht vom Leser verlängert wird.

 

12.  Beschädigte, unbrauchbar gewordene oder verloren gegangene Medien sind zu ersetzen bzw. der Neuwert zu bezahlen.

 

13.  Es wird zur Kenntnis genommen, dass die mir zur Verfügung gestellten Medien im Sinne der Urheberrechtsbestimmungen nicht vorgeführt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.

 

14.  Adressänderungen sind der Bücherei zu melden.

 

15.  Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte für Verlust oder Beschädigung.

 

16.  Eltern haften für ihre Kinder.